Weil Wasser unser Leben ist, sind wir da, um es sauber zu halten
DIE VERBANDSORGANE
Satzungen/Aufteilungsschlüssel
Der Umfang der in den Satzungen des Reinhalteverbandes Salzach-Pongau geregelten Rechte und Pflichten der Mitglieder richtet sich nach ihren Anteilen am Verband. Die Anteile der Mitgliedsgemeinden werden nach einem Mischschlüssel berechnet, der das errechnete Mittel aus den auf jede einzelne Mitgliedsgemeinde entfallenden tatsächlichen Baukosten einerseits und den Bewertungspunkten jeder einzelnen Mitgliedsgemeinde andererseits ist. Der Aufteilungsschlüssel wird alle sechs Jahre neu berechnet.
Die Herstellungs-, förderbaren Sanierungs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten des Schuldendienstes werden nach diesem Schlüssel aufgeteilt. Die laufenden Betriebskosten werden gemäß Benützungsgebührengesetz nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Anlagen, also nach Wasserverbrauch aufgeteilt.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ und wird durch die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden gebildet. Die Zahl der auf jedes Mitglied entfallenden Stimmen entspricht der Zahl seiner Beitragsanteile. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder, die gleichzeitig mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen, beschlussfähig. Für die Gültigkeit eines Beschlusses genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Vorstand
Der Vorstand ist für die Leitung und Besorgung der Verbandsangelegenheiten verantwortlich und führt die Geschäfte. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und besteht derzeit aus zehn Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand wählt den Obmann und den Obmannstellvertreter aus seinen Reihen.
Der Vorstand ist bei Anwesenheit von zumindest fünf Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Der Vorstand beschließt mit einfacher, nach Köpfen zu berechnender Stimmenmehrheit.
Obmann
Bgm. Dr. Peter Brandauer
Gemeinde Werfenweng
Obmann Stv.
Bgm. Günther Mitterer
Stadtgemeinde St. Johann/pg.
Bgm. Hansjörg Obinger
Stadtgemeinde Bischofshofen
Bgm. Hannes Rainer
Gemeinde Goldegg
Bgm. Mag. Wolfgang Viehhauser, MBA
Gemeinde Kleinarl
Bgm. Bernhard Weiß, MBA
Gemeinde Pfarrwerfen
Bgm. Andreas Haitzer
Gemeinde Schwarzach/Pg.
Bgm. Manfred Brugger
Marktgemeinde St. Veit/Pg.
Bgm. Axel Ellmer
Gemeinde Wagrain
Bgm. Dr. Hubert Stock
Marktgemeinde Werfen
Vorstands-Ersatzmitglieder
Für den Fall der Verhinderung des Vorstandsmitgliedes hat jede Mitgliedsgemeinde auch ein gewähltes Vorstands-Ersatzmitglied.
Vbgm. Werner Schnell
Stadtgemeinde Bischofshofen
Vbgm. Cyriak Schwaighofer
Gemeinde Goldegg
Vbgm. Stefan Passrugger
Gemeinde Kleinarl
Vbgm. Waltraud Pichler
Gemeinde Pfarrwerfen
Vbgm. Roman Spiegel
Gemeinde Schwarzach/Pg.
Vbgm. Rudolf Huber
Stadtgemeinde St. Johann/Pg.
GR Erwin Trockner
Marktgemeinde St. Veit/Pg.
Vbgm. Josef Gehwolf
Marktgemeinde Wagrain
Vbgm. Christoph Hochbrugger
Marktgemeinde Werfen
Vbgm. Markus Huber
Gemeinde Werfenweng
Rechnungsprüfer
Die Rechnungsprüfer prüfen die Gebaren des Verbandes.
Mag. Michael Prokesch
Prokesch & Prokesch Steuerberatung GmbH & Co KG
St. Johann/Pg.
Felix Diess
Leiter Finanzverwaltung
Stadtgemeinde St. Johann/Pg.
Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle schlichtet bei Bedarf Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern.
Mitglieder:
RA Dr. Paul Kreuzberger
Bischofshofen
Notar Mag. Otto Mrak
St. Johann/Pg.
DI Friedrich Weiß
Sachverständiger, Schwarzach/Pg.
Ersatz-Mitglieder:
Mag. Josef Felser
Wirtschaftskammer, St. Johann/Pg.
Dir. Gerald Mitmesser
Sparkasse, Bischofshofen
RA Dr. Milan Vavrousek
St. Johann/Pg.
Verbandsaufsicht
Die Verbandsaufsicht in erster Instanz erfolgt durch den Landeshauptmann. In zweiter Instanz ist das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) – „Lebensministerium“ zuständig.

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