WEIL WASSER UNSER LEBEN IST, SIND WIR DA, UM ES SAUBER ZU HALTEN

DIE VERBANDSORGANE

Satzungen/Aufteilungsschlüssel

Der Umfang der in den Satzungen des Reinhalteverbandes Salzach-Pongau geregelten Rechte und Pflichten der Mitglieder richtet sich nach ihren Anteilen am Verband. Die Anteile der Mitgliedsgemeinden werden nach einem Mischschlüssel berechnet, der das errechnete Mittel aus den auf jede einzelne Mitgliedsgemeinde entfallenden tatsächlichen Baukosten einerseits und den Bewertungspunkten jeder einzelnen Mitgliedsgemeinde andererseits ist. Der Aufteilungsschlüssel wird alle sechs Jahre neu berechnet.

Die Herstellungs-, förderbaren Sanierungs- und Verwaltungskosten sowie die Kosten des Schuldendienstes werden nach diesem Schlüssel aufgeteilt. Die laufenden Betriebskosten werden gemäß Benützungsgebührengesetz nach der tatsächlichen Inanspruchnahme der Anlagen, also nach Wasserverbrauch aufgeteilt.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ und wird durch die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden gebildet. Die Zahl der auf jedes Mitglied entfallenden Stimmen entspricht der Zahl seiner Beitragsanteile. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder, die gleichzeitig mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen, beschlussfähig. Für die Gültigkeit eines Beschlusses genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Vorstand

Der Vorstand ist für die Leitung und Besorgung der Verbandsangelegenheiten verantwortlich und führt die Geschäfte. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und besteht derzeit aus neun Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand wählt den Obmann und den Obmannstellvertreter aus seinen Reihen.

Der Vorstand ist bei Anwesenheit von zumindest fünf Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Der Vorstand beschließt mit einfacher, nach Köpfen zu berechnender Stimmenmehrheit.

Vorstands-Ersatzmitglieder

Für den Fall der Verhinderung des Vorstandsmitgliedes hat jede Mitgliedsgemeinde auch ein gewähltes Vorstands-Ersatzmitglied.

Vbgm. Werner Schnell

Stadtgemeinde Bischofshofen

Vbgm. Cyriak Schwaighofer

Gemeinde Goldegg

Vbgm. Stefan Passrugger

Gemeinde Kleinarl

Vbgm. Waltraud Pichler

Gemeinde Pfarrwerfen

Vbgm. Roman Spiegel

Gemeinde Schwarzach/Pg.

Vbgm. Rudolf Huber

Stadtgem. St. Johann/Pg.

GR Erwin Tockner

Marktgemeinde St. Veit/Pg.

Vbgm. Josef Gehwolf

Marktgemeinde Wagrain

Vbgm. Markus Huber

Gemeinde Werfenweng

Rechnungsprüfer

Die Rechnungsprüfer prüfen die Gebaren des Verbandes.

Mag. Michael Prokesch

Prokesch & Prokesch Steuerberatung GmbH & Co KG, St. Johann/Pg.

Felix Diess

Leiter Finanzverwaltung,
Stadtgemeinde St. Johann/Pg.

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle schlichtet bei Bedarf Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern.

Mitglieder:

RA Dr. Paul Kreuzberger

Bischofshofen

Notar Mag. Otto Mrak

St. Johann/Pg.

DI Friedrich Weiß

Sachverständiger, Schwarzach/Pg.

Ersatz-Mitglieder:

Mag. Josef Felser

Wirtschaftskammer, St. Johann/Pg.

Dir. Gerald Mitmesser

Sparkasse, Bischofshofen

RA Dr. Milan Vavrousek

St. Johann/Pg.

Verbandsaufsicht

Die Verbandsaufsicht in erster Instanz erfolgt durch den Landeshauptmann. In zweiter Instanz ist das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) – „Lebensministerium“ zuständig.